Privatpraxis für Dermatologie,
Psychotherapie und Psychodermatologie

Psychoästhetische Medizin - Hintergrund: AHPRA-Vorschrift 

Ab dem 2. September 2025 müssen gemäß australischer Regulierungsbehörde für Gesundheitsberufe AHPRA alle Ärzte, die dort chirurgische und nicht-chirurgische kosmetische Eingriffe durchführen, eine ganzheitliche psychologische Beurteilung ihrer Patient:innen vornehmen. Ziel ist es u.a., die Sicherheit für Patient:innen zu erhöhen, und psychische Belastungen zu vermeiden.

Dazu gehört die Bewertung folgender Aspekte:

  • Psychische Gesundheitsgeschichte, Bedenken hinsichtlich des Körperbildes
  •  Motivationen und Erwartungen
  •  Risiko einer körperdysmorphen Störung (BDD)
  • Psychosoziale und kulturelle Einflüsse auf den Wunsch nach einer kosmetischen Behandlung

Bei positivem Screening oder klinischem Verdacht /Risikoprofil muss der/die Patient:in an einen unabhängigen geeigneten Arzt/Ärztin zur weiteren Beurteilung verwiesen werden.

Auch wenn diese Regelung in Deutschland nicht verpflichtend ist, trägt ein entsprechendes Vorgehen zur Patientensicherheit und nachhaltigen Zufriedenheit bei.

Meine Sprechstunde richtet sich an Patient:innen und an überweisende Ärzt:innen, mit dem Ziel, die mentale Gesundheit im Verlauf von chirurgischen und nicht-chirurgischen kosmetischen Eingriffe im Blick zu behalten.