Ab dem 2. September 2025 müssen gemäß australischer
Regulierungsbehörde für Gesundheitsberufe AHPRA alle Ärzte, die
dort chirurgische und nicht-chirurgische kosmetische Eingriffe
durchführen, eine ganzheitliche psychologische Beurteilung
ihrer Patient:innen vornehmen. Ziel ist es u.a., die Sicherheit
für Patient:innen zu erhöhen, und psychische Belastungen zu
vermeiden.
Dazu gehört die Bewertung folgender Aspekte:
- Psychische Gesundheitsgeschichte, Bedenken hinsichtlich des
Körperbildes
- Motivationen und Erwartungen
- Risiko einer körperdysmorphen Störung (BDD)
- Psychosoziale und kulturelle Einflüsse auf den Wunsch nach
einer kosmetischen Behandlung
Bei positivem Screening oder klinischem Verdacht /Risikoprofil
muss der/die Patient:in an einen unabhängigen
geeigneten Arzt/Ärztin zur weiteren Beurteilung verwiesen
werden.
Auch wenn diese Regelung in Deutschland nicht
verpflichtend ist, trägt ein entsprechendes Vorgehen zur
Patientensicherheit und nachhaltigen
Zufriedenheit bei.
Meine Sprechstunde richtet sich an Patient:innen und an
überweisende Ärzt:innen, mit dem Ziel, die mentale Gesundheit
im Verlauf von chirurgischen und nicht-chirurgischen
kosmetischen Eingriffe im Blick zu behalten.